Kurbeitrag in Füssen

Beitrag zur Qualitätssicherung

Füssen ist ein beliebtes Reiseziel bei Gästen aus aller Welt. Um unseren Gästen vor Ort einen guten Service bieten zu können, erheben wir, Füssen Tourismus und Marketing, pro Übernachtung einen Kurbeitrag. Mit diesem Beitrag können wir beispielsweise ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz pflegen, die touristische Infrastruktur bereitstellen und aufwerten sowie ein breites Angebot an Service-Leistungen und Einrichtungen wie die Tourist Informationen gewährleisten.

Durch die Einnahmen aus dem Kurbeitrag stehen Dir außerdem viele Leistungen bereit, wie beispielsweise das kostenlose Busfahren im südlichen Landkreis Ostallgäu und Oberbayern, vergünstigte Stadtführungen und Ermäßigungen bei verschiedenen touristischen Einrichtungen. 

Die Kurbeitragsregelung in Füssen

PersonengruppeKurbeitrag pro Person / Tag*Erhalt Gästekarte
Personen ab 16 Jahre (Erwachsene)€ 2,50ja
Jugendliche von 6 bis 15 Jahre€ 1,25ja
Kinder bis 5 Jahrekurbeitragsfreija
Personen mit mind. 50 % Behinderung**€ 1,25ja
Begleitpersonen von Personen mit mind. 50 % Behinderung***€ 1,25ja
Personen mit 100 % Behinderung**kurbeitragsfreija
Begleitpersonen von Personen mit 100 % Behinderung***kurbeitragsfreija
Personen mit beruflichem Aufenthalt, Geschäftsreisendekurbeitragsfreinein
Stammgäste ab dem 25. kurbeitragspflichtigen Aufenthalt (es zählt 1 Aufenthalt pro Jahr mit mind. 3 aufeinander folgenden Übernachtungen)Stammgäste, die bis einschließlich 30.11.2019 einen Stammgäste-Pass erhalten haben, werden weiterhin ab dem 25. Aufenthalt vom Kurbeitrag befreit (Bestandsschutz). Stammgäste, die ab dem 01.12.2019 anreisen, erhalten einen "Geschenke-Pass", d.h. diese werden ab dem 25. Aufenthalt nicht mehr vom Kurbeitrag befreit, erhalten jedoch weiterhin Ehrungsgeschenke.ja
Teilnehmer von Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB), des Deutschen Curling-Verbandes e.V. (DCV) oder der Deutschen Eislauf-Union e.V. (DEU)****kurbeitragsfreija
Erziehungsberechtigte von Lehrgangsteilnehmern als deren Begleitpersonen, wenn der Lehrgangsteilnehmer das Alter von 15 Jahren nicht überschritten hat und nicht Mitglied einer Gruppe mit Gruppenbetreuung istkurbeitragsfreinein
Schulklassen, soweit die Reise zu Bildungs- und nicht Erholungszwecken erfolgtKurbeitragsfrei, wenn Antrag bei Füssen Tourismus und Marketing - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen - gestellt wird.nein

 

 

 

* An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag gerechnet

** Gegen Vorlage des Behindertenausweises

*** Bei Vermerk “Begleitung erforderlich” im Behindertenausweis.

**** Kurbeitragsbefreiung nur bei dem vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) e.V., dem Deutschen Curling-Verband (DCV) e.V. oder der Deutschen Eislauf-Union (DEU) e.V. und im Stadtgebiet Füssen durchgeführten Lehrgängen.

***** Ohne Unterscheidung des Herkunftslandes.

Kurbeitragssatzung und Ergänzung

Kurbeitragssatzung und 2. Änderung vom 24.9.2024 gültig ab 1. Dezember 2024
Kurbeitragssatzung und 3. Änderung vom 21.11.2024 gültig ab 1. Januar 2025

Infomaterial

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Ein kleiner Prospektstapel